Es gibt eine neue gesetzliche Berufsbezeichnung für uns: Finanzberater*in - Wie finden Sie diese?

Mit der am 10.3. in Kraft getretenen Transparenzverordnung hat die EU einen neuen Oberbegriff eingeführt: Den „Finanzberater“ bzw. die "Finanzberaterin". 

Darunter fallen (vereinfacht dargestellt): 
  • Versicherungsvermittler*innen
  • Versicherungsunternehmen 
  • Banken 
  • Wertpapierfirmen 
  • Finanzanlagen- sowie Immobiliardarlehensvermittler*innen (§§ 34f und 34i Gewerbeordnung) 
Wir möchten wissen, was Sie von dieser neuen Berufsbezeichnung halten. (Keine Sorge, die alten Bezeichnungen – „Versicherungsmakler*in etc. - können Sie auf jeden Fall weiter nutzen.) 

Question Title

* 1. Wie finden Sie diese neue Berufsbezeichnung „Finanzberater*in“?

Question Title

* 2. Können Sie sich vorstellen, sich zukünftig als “unabhängige Finanzberaterin” bzw."unabhängiger Finanzberater" zu bezeichnen?

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* 3. Wenn sich der Begriff "unabhängige Finanzberaterin" bzw. "unabhängiger Finanzberater" etablieren sollte: Wie würden Sie dies empfinden?

Question Title

* 4. Welche gewerberechtlichen Erlaubnisse haben Sie? (Mehrfachnennung möglich, §34c GewO interessiert nicht) 

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