Interessenabfrage Fördergemeinschaft des Clusters Brennstoffzelle BW zur Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben |
Das BMVI veröffentlichte am 02.08.2021 eine Förderausschreibung, nach dieser die Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben und deren Infrastrukturen gefördert werden kann. Die Landesagentur e-mobil BW möchte im Rahmen des Clusters Brennstoffzelle BW die Beantragung einer Förderung von Nutzfahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieben in Baden-Württemberg initiieren und koordinieren.
Konkret umfasst die Förderrichtlinie als Teil der Umsetzung des Gesamtkonzepts klimafreundliche Nutzfahrzeuge drei Fördergegenstände:
1. Förderung der Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80% der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug,
1. Förderung der Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80% der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug,
2. Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben,
3. Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
Die Förderhöhe variiert also je nach Fördergegenstand.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte hier: https://www.klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de/
Das Ausfüllen des Fragebogens ist nicht verbindlich.