Diese Umfrage richtet sich an Anlagenbetreiber, deren 1. Vergütungsperiode im Jahr 2020 geendet hat oder in den kommenden Jahren enden wird und für die eine Anschlussregelung als Güllekleinanlage (siehe Details unten) in Frage kommt:

Das EEG 2021 sieht vor, dass das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in Abstimmung mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) eine Anschlussförderung für Güllekleinanlagen beschließen kann. Diese Regelung wird aktuell in den Ministerien erarbeitet. Bei einem Gesprächstermin im BMWi wurden wir um eine Einschätzung gebeten, wie viele Betreiber die geplante Regelung nutzen würden. Wir bitten Sie deshalb um Ihre Unterstützung und Teilnahme an der Umfrage.

Eine geplante Anschlussvergütung könnte wie folgt aussehen (Punkte 1. bis 3. sowie 5. sind explizit durch das EEG vorgegeben, die weiteren Punkten wurden von den Regelungen für Neuanlagen abgeleitet bzw. angenommen und stehen noch nicht fest):

1. Vergütungsperiode ist beendet

2. Inputmenge jährlich mind. 80 Masse-% Gülle/Mist (ausgenommen Geflügelmist und Geflügeltrockenkot), die übrigen 20 Masse-% sind frei wählbar

3. Instl. Leistung max. 150 kW

4. Bemessungsleistung max. 99 kW (bei 100 kW instl.). Anlagen mit einer instl. Leistung >100 kW bis 150 kW müssen flexibilisiert/überbaut sein und die Bemessungsleistung beträgt dann 50 % der instl. Leistung (z.B. bei 150 kW instl. à 75 kW Bemessungsleistung), diese Anlagen erhalten dafür den Flexzuschlag in Höhe von 65 €/kW instl. und Jahr.

5. Hydraulische Verweilzeit in dem gesamten gasdichten und an eine Gasverwertung angeschlossenen System von mindestens 150 Tagen, ausgenommen Anlagen mit 100 % Gülle-/Misteinsatz.

6. Förderdauer: 10 Jahre

7. Fixe Vergütungshöhe (keine Ausschreibung): Ca. 20 ct/kWh (Vorschlag des Bundesrates)

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