Ab dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland eine "Mehrwegverpackungspflicht" in der Gastronomie.
Ab dann müssen gastronomische Betriebe ab einer gewissen Größe neben weiterhin zugelassenen Einwegverpackungen auch Mehrwegverpackungen, die nicht teurer sein dürfen als Einwegverpackungen, anbieten.

Sie haben sich sicherlich bereits Gedanken um dieses Thema gemacht oder es umgesetzt. Wir hätten gerne von Ihnen gewusst, wie die Umsetzung geklappt hat oder wo es vielleicht noch hakt.


Vielen Dank für die Teilnahme an dieser kurzen Umfrage!

Ihr DEHOGA NRW

Question Title

* 1. Welche Art von gastronomischem Betrieb führen Sie, der Speisen oder Getränke für den Außer-Haus-Verzehr abgibt?

Question Title

* 2. Wissen Sie, ob sich Ihre Kommune/Gemeinde schon um eine Mehrweglösung für Ihr Gemeindegebiet bemüht (Bitte nennen Sie, wenn ja, Gemeinde und zugehörigen Kreis)?

Question Title

* 3. Haben Sie bereits ein Mehrweg-System eingeführt?

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