Liebe Vitalpilzfreunde,
wir brauchen dringend Eure Unterstützung:
Der Coriolus versicolor (auch bekannt als Schmetterlingstramete) gehört seit mindestens 20 Jahren zu den beliebtesten Vitalpilzen auf dem Markt. Er überzeugt in fein gemahlenem Zustand durch sein ausgeglichenes Spektrum an Mineralstoffen, Spurenelementen und Aminosäuren. Darüber hinaus liefert er auch die wertvollen pilztypischen Polysaccharide und hat sich deshalb als Nahrungsergänzungsmittel bzw. zur geschmacklichen Bereicherung der täglichen Ernährung auf dem Speiseplan der gesundheitsbewussten Verbraucher fest etabliert.
Dennoch sehen sich Vertreiber von Coriolus versicolor-Produkten immer wieder dem Vorwurf ausgesetzt, der Pilz sei angeblich ein sog. neuartiges und damit zulassungspflichtiges Lebensmittel. Das sind Lebensmittel, die vor dem 15.05.1997 noch nicht in nennenswertem Umfang in der EU verzehrt wurden und einer genau definierten Produktgruppe, u.a. die der Pilze zuzuordnen sind. Dabei gibt es bereits zahlreiche Hinweise aus Verbraucherkreisen, welche Coriolus versicolor-Produkte zur Nahrungsergänzung bereits seit Anfang der 90er Jahre verzehrt haben. Darüber hinaus wurden entsprechende Produkte seit Mitte der 90er Jahre auch nachweislich in größerem Umfang aus den USA in die EU importiert bzw. auch in der EU selbst gezüchtet.
Dennoch werden solche Fakten ignoriert oder kleingeredet und stattdessen auf einen rechtlich völlig unverbindlichen Eintrag von Coriolus versicolor im EU Novel Food Katalog verwiesen, bei dem weder klar ist, wie dieser überhaupt zustande gekommen ist, geschweige denn, auf welcher (fehlenden) Erkenntnisgrundlage. Trotz aller Bemühungen, die Behörden dazu zu animieren, den Eintrag von Coriolus versicolor im EU Novel Food Katalog auf Basis von bereits vorhandenem und vorgelegten Erkenntnismaterials noch einmal kritisch zu überprüfen, passierte bisher nichts.
So wird der Vorwurf des Inverkehrbringens eines angeblich neuartigen Lebensmittels gegenüber betroffenen Vertreibern von Coriolus versicolor am Ende zwar immer wieder fallengelassen bzw. nicht weiterverfolgt. Das hindert aber nicht, dass entsprechende Vorhalte bei nächster Gelegenheit doch wieder erneut aufgegriffen werden. Damit muss jetzt Schluss sein! Auch wenn innerhalb der Vitalpilz-Branche keine Zweifel daran bestehen, dass Coriolus versicolor kein neuartiges Lebensmittel ist und auch niemals war, wollen wir dies durch weitere Fakten noch einmal untermauern.
Daher würden wir uns freuen, wenn Sie uns 5 Minuten Ihrer kostbaren Zeit schenken würden und den unter www.fnmd.org abrufbaren Online-Fragebogen ausfüllen. Mitmachen kann jeder, der Coriolus versicolor vor dem 15.05.1997 selbst erworben bzw. verzehrt hat oder Kenntnis von Personen und/oder Unternehmen hat, die Coriolus versicolor bereits vor dem 15.05.1997 für Verzehrzwecke importiert bzw. erworben haben.